Mitgliedschaft
Die Gesellschaft für angewandte Philosophie bietet drei Arten der Mitgliedschaft an:
- ordentliche
- außerordentliche und
- Ehrenmitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder müssen eine philosophische Ausbildung haben und auf dem Gebiet der praktischen Philosophie tätig sein. Außerdem haben sie sich aktiv an der Vereinsarbeit zu beteiligen.
Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit fördern und über die Aktivitäten der Gesellschaft informiert werden möchten.
Sowohl ordentliche als auch außerordentliche Mitglieder haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Ehrenmitglieder sind solche, die hierzu wegen besonderer Verdienste um die Gesellschaft für angewandte Philosophie ernannt werden. Sie sind von der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
Näheres zum Erwerb der Mitgliedschaft bitten wir Sie den Satzungen der Gesellschaft für angewandte Philosophie zu entnehmen.
Wie wird man Mitglied?
Die Mitgliedschaft wird durch Zusendung der unterschriebenen Beitrittserklärung an die Geschäftsstelle der Gesellschaft für angewandte Philosophie schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mitglieder der Gesellschaft für angewandte Philosophie werden in den E-Mail-Verteiler der Gesellschaft aufgenommen und erhalten damit regelmäßig Informationen über die Tätigkeiten der Gesellschaft.